Verkehrsberuhigung Klosterstrasse Münsterlingen
Öffentliche Planauflage
Gestützt auf § 21 des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG) wird öffentlich aufgelegt:
Verkehrsberuhigung Klosterstrasse Münsterlingen
Auflagefrist: 14. Juni 2024 bis 04. Juli 2024
Auflageort: Bauverwaltung, Klosterstrasse 4, 8596 Münsterlingen, während der Schalteröffnungszeiten
Rechtsmittel: Wer durch das aufgelegte Strassenprojekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an den Gemeinderat Münsterlingen, Klosterstrasse 4, 8596 Münsterlingen zu richten.