Jungbürgerinnen und Jungbürger

Mit dem 18. Geburtstag erreichen Sie die Volljährigkeit was einige neue Rechte und Pflichten mit sich bringt. Wir fordern Sie auf, aktiv am Erwachsenenleben teilzunehmen und von Ihren Rechten Gebrauch zu machen…und vergessen Sie Ihre Pflichten nicht. Bei Fragen sind wir jederzeit gerne für Sie da. Hier haben wir einige hilfreiche Unterlagen zusammengestellt:

 

Stimm- und Wahlrecht
Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind, das Schweizer Bürgerrecht besitzen und in der Schweiz leben, können Sie an den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Unter diesen Voraussetzungen können Sie auch eine Volksinitiative lancieren, ein Referendum ergreifen und beides unterzeichnen.

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie sich nicht registrieren, um an den Wahlen oder Abstimmungen teilzunehmen. Wenn Sie die Stimmrechtsvoraussetzungen erfüllen, werden Sie von Ihrer Wohngemeinde automatisch ins Stimmregister eingetragen.

 

Steuern
In der Schweiz erheben der Bund, die Kantone und die Gemeinden Steuern. Der Bund erhebt die direkte Bundessteuer u.a. auf dem Einkommen natürlicher Personen. Wie hoch sie ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Die Kantone und die Gemeinden erheben ihre Steuern sowohl auf dem Einkommen als auch auf dem Vermögen der Privatpersonen. Jeder Kanton hat seine eigenen Steuergesetze und die Steuerbelastung fällt von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich aus.

 

Dienstpflicht
Jeder Schweizer muss Militärdienst oder einen zivilen Ersatzdienst (Zivildienst) leisten. Schweizerinnen können sich freiwillig anmelden. Im Jahr, in dem das 18. Altersjahr vollendet wird, erhalten alle Schweizer ein Aufgebot für den Orientierungstag, an dem sie über den Militärdienst und die Rekrutenschule informiert werden. Schweizerinnen werden zum Orientierungstag, der für sie freiwillig ist, eingeladen. Die Anzahl Ausbildungsdiensttage richten sich in der Regel nach Grad und Funktion.