Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung Münsterlingen: | Samstag | 17.30 - 18.30 Uhr |
Schulhaus Landschlacht: | Sonntag | 10.00 - 11.00 Uhr |
Bächlihalle Scherzingen: | Sonntag | 10.00 - 11.00 Uhr |
Voraussetzungen
Bei jeder Abstimmung müssen vom Wahlbüro ungültige Stimm- oder Wahlzettel ausgeschieden werden. Wenn Sie die nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen betreffend vorzeitige und briefliche Stimmabgabe sowie die Stellvertretung beachten, können ungültige Stimm- und Wahlzettel vermieden werden.
Vorzeitige Stimmabgabe
Die vorzeitige Stimmabgabe kann während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste, erfolgen.
Stellvertretung bei Urnengang
An der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe können sich im gleichen Haushalt lebende Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft gegenseitig vertreten.
Brieflich abstimmen
Die briefliche Stimmabgabe kann sofort nach Erhalt des Stimmcouverts erfolgen. Füllen Sie die Stimm- oder Wahlzettel aus und verschliessen Sie diese mit dem beigelegten oder einem neutralen Briefumschlag. Unterschreiben Sie die Erklärung auf dem Stimmrechtsausweis. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig. Den neutralen Briefumschlag mit den Stimm- oder Wahlzetteln sowie dem Stimmrechtsausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in denselben Briefumschlag, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Abstimmungsmaterial einer Person enthalten.
Der Briefumschlag muss spätestens am Freitag vor dem Abstimmungswochenende per A-Post der Gemeindeverwaltung zugestellt oder bis spätestens Sonntag, 09.00 Uhr, im Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Zu spät eingetroffene Stimmzettel werden nicht mehr berücksichtigt.