Personen, welche den Antrag für die individuelle Prämienverbilligung für das Jahr 2024 erhalten, jedoch noch nicht der Krankenkassenkontrollstelle Münsterlingen abgegeben haben, werden gebeten, diesen bis Mitte Dezember 2024 einzureichen. Der Anspruch auf die diesjährige Prämienverbilligung erlischt am 31. Dezember 2024.