
Beitragsreglement rationelle Energienutzung - Prüfung und Änderung Anhang
Über den Energienutzung-Fonds werden berechtigte Massnahme nach dem Beitragsreglement rationelle Energienutzung gefördert. Darin ist festgehalten, dass die beitragsberechtigten Massnahmen periodisch geprüft und entsprechend der Entwicklung von Technik, Energiemarkt und Gesellschaft angepasst werden. Für die Überprüfung kann der Gemeinderat eine beratende Kommission einsetzen.
Der Anhang zum Beitragsreglement rationelle Energienutzung wurde seit der Überarbeitung 2018 nicht mehr angepasst. Die im Anhang aufgelisteten beitragsberechtigten Massnahmen orientieren sich stark an den kantonalen Förderbeiträgen von damals. Das kantonale Förderprogramm hat sich in der Zwischenzeit stark verändert. Die Förderung von Batteriespeichern wurde beim Kanton zwischenzeitlich komplett eingestellt. Auf Gemeindeebene soll die Förderung von Batteriespeichern aktuell noch nicht grundsätzlich gestrichen, aber stark reduziert werden. Für die Zukunft ist eine grundlegende Überarbeitung des Anhangs angezeigt.
Der Gemeinderat beschloss, die Förderbeiträge für Batteriespeicher per 01.01.2025 um 50 % zu reduzieren. Neu gelten: Grundbeitrag pro Anlage CHF 1’000 und zusätzlicher Beitrag pro kWh nutzbare Batteriekapazität CHF 100 / kWh, Maximalbeitrag CHF 2'500. Das Reglement mit Anhang finden Sie hier.
Ausserdem beschloss der Gemeinderat, für die grundlegende Überprüfung der Förderbeiträge eine Kommission bestehend aus folgenden Mitgliedern einzusetzen:
- Michael Urech (Vizegemeindepräsident)
- Michael Krautter (GR Ressort Volkswirtschaft)
- Roman Schwarz (Energiebeauftragter Kreuzlingen)
- Erich Brunner (Bauverwaltung, Aktuar)