Ersatzwahl Gemeindepräsidium am 18. Mai 2025

6. Februar 2025
Aufgrund des Rücktritts von Hans-Jörg Saner hat der Gemeinderat den 18. Mai 2025 als Termin für die Ersatzwahl festgelegt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 15. Juni 2025 statt.

Laut § 46 des kantonalen Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht ist der erste Wahlgang innerhalb von sechs Monaten nach dem Rücktritt durchzuführen, ein allfälliger zweiter Wahlgang danach innerhalb von vier Monaten.

Aufgrund dieser kantonalen Vorgabe hat der Gemeinderat nach eingehender Prüfung entschieden, die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums auf den 18. Mai 2025, festzusetzen. Die Wahlvorschläge können bis spätestens 24. März 2025 eingereicht werden.

Die Ankündigung der Ersatzwahl und somit die Möglichkeit zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie hier:

Name
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