Meldeformular Solaranlagen
Als baubewilligungsfrei gelten gemäss Art. 32a Abs. 1 RPV Solaranlagen, welche die Dachfläche im rechten Winkel um höchstens 20 cm überragen, von vorne und von oben gesehen nicht über die Dachfläche hinausragen, nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden und als kompakte Fläche zusammenhängen. Sämtliche Solaranlagen, auch diejenigen mit einer Fläche
von weniger als 35 m2, auf Kultur- und Naturdenkmälern von kantonaler oder nationaler Bedeutung bedürfen stets einer Baubewilligung.
Photovoltaikanlagen müssen durch einen Elektroinstallateur mit einer Installationsanzeige, inkl. Schema angemeldet werden. Ohne Bewilligung dieser, darf die Anlage nicht angeschlossen bzw. in Betrieb genommen werden.
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Bauverwaltung | 071 686 85 43 | bauverwaltung@muensterlingen.ch |
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