Gemeindeversammlung
Aufgaben
a) Genehmigung aller Budgets und des Steuerfusses;
b) Kenntnisnahme des mittelfristigen Finanzplanes;
c) Bewilligung von Krediten, Darlehen und einmaligen Ausgaben, welche die Finanzkompetenz des Gemeinderates übersteigen und höchstens Fr. 1‘000‘000.00 betragen; den Beschlüssen über neue Ausgaben sind solche gleichgestellt, die entsprechende Einnahmeausfälle bewirken;
d) Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung;
e) Genehmigung von Kauf (bei Zuweisung nach Art. 28 Abs. 2), Verkauf, Tausch sowie Übernahme und Abtretung von Grundstücken und Liegen-schaften, wenn der Verkehrswert mehr als Fr. 150‘000.00 und höchstens Fr. 1‘000‘000.00 beträgt;
f) Erwerb und Erteilung von Baurechten wenn der Verkehrswert des bau-rechtsbelasteten Grundstücks mehr als Fr. 150‘000.00 und höchstens Fr. 1‘000‘000.00 beträgt;
g) Übernahme von Privat- oder Kantonsstrassen ins Eigentum der Gemeinde;
h) Abtretung von Gemeindestrassen an Private oder an den Kanton;
i Nachtragskredite, die mehr als zwanzig Prozent eines ursprünglich von der Gemeindeversammlung bewilligten Kredits betragen;
k) Übernahme von Bürgschaften im Betrag von mehr als Fr. 150‘000.00 und höchstens Fr. 1‘000‘000.00;
l) Erheblicherklärung von Anträgen;
m) Erteilung der Ehrenbürgerschaft;
n) Entscheid über weitere traktandierte Geschäfte.
Voraussetzungen
In der Gemeinde wohnhafte Jugendliche oder niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer können an der Gemeindeversammlung beratend mitwirken und ihre Meinungen vertreten.
Letzte Versammlungen
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