Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürger, welche in Münsterlingen ihren Wohnsitz haben. Jährlich findet in der Regel eine Gemeindeversammlung (Budget-Gemeindeversammlung im November) statt.

Kontakt

Hans-Jörg Saner
hans-joerg.saner@muensterlingen.ch

Aufgaben

Befugnisse der Gemeindeversammlung
a) Genehmigung aller Budgets und des Steuerfusses;
b) Kenntnisnahme des mittelfristigen Finanzplanes;
c) Bewilligung von Krediten, Darlehen und einmaligen Ausgaben, welche die Finanzkompetenz des Gemeinderates übersteigen und höchstens Fr. 1‘000‘000.00 betragen; den Beschlüssen über neue Ausgaben sind solche gleichgestellt, die entsprechende Einnahmeausfälle bewirken;
d) Genehmigung des Protokolls der Gemeindeversammlung;
e) Genehmigung von Kauf (bei Zuweisung nach Art. 28 Abs. 2), Verkauf, Tausch sowie Übernahme und Abtretung von Grundstücken und Liegen-schaften, wenn der Verkehrswert mehr als Fr. 150‘000.00 und höchstens Fr. 1‘000‘000.00 beträgt;
f) Erwerb und Erteilung von Baurechten wenn der Verkehrswert des bau-rechtsbelasteten Grundstücks mehr als Fr. 150‘000.00 und höchstens Fr. 1‘000‘000.00 beträgt;
g) Übernahme von Privat- oder Kantonsstrassen ins Eigentum der Gemeinde;
h) Abtretung von Gemeindestrassen an Private oder an den Kanton;
i Nachtragskredite, die mehr als zwanzig Prozent eines ursprünglich von der Gemeindeversammlung bewilligten Kredits betragen;
k) Übernahme von Bürgschaften im Betrag von mehr als Fr. 150‘000.00 und höchstens Fr. 1‘000‘000.00;
l) Erheblicherklärung von Anträgen;
m) Erteilung der Ehrenbürgerschaft;
n) Entscheid über weitere traktandierte Geschäfte.

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Münsterlingen eingeladen.

In der Gemeinde wohnhafte Jugendliche oder niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer können an der Gemeindeversammlung beratend mitwirken und ihre Meinungen vertreten.

Letzte Versammlungen

Datum Sitzung